Sie haben unschuldig einen Verkehrsunfall erlitten und wissen nicht weiter? Der Gesetzgeber erlaubt es Ihnen, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen und hinzuzuziehen, um Ihnen Ihre korrekte Abrechnung zu sichern. Wir rechnen unsere Kosten mit der regulierenden Versicherung ab.
Unabhängig und zuverlässig werden wir Sie über alle wichtigen Fakten informieren. Wir sprechen die entsprechenden Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs an, den Wiederbeschaffungswert, die Dauer der Reparatur und die eventuelle Wertminderung des reparierten Fahrzeugs.
Desweiteren klären wir Sie über den Restwert Ihres unfallgeschädigten Fahrzeugs auf.
Bei einem unverschuldetem Unfall werden die Kosten grundsätzlich komplett von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Zögern Sie nicht, sondern rufen Sie uns bei einem Unfall umgehend unter (0 26 03) 1 31 42 an, damit sie das Recht auf Ihrer Seite haben. Unser zuverlässiges und kompetentes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sichert direkt vor Ort wichtige Beweise.